Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand April 2010
Die net.touristic & events uG (haftungsbeschränkt) – im Weiteren net.touristic - agiert hauptsächlich als Vermittler von Reiseleistungen. (Abschnitt A).Für die Reiseangebote, bei denen net.touristic als Veranstalterin auftritt, gilt der Abschnitt B der unten stehenden AGB.
Bei den veröffentlichten Reiseangeboten ist net.touristic lediglich als Vermittlerin von Reiseleistungen tätig (z.B. Pauschalreisen anderer Reise- veranstalter, Linienflügen etc.). Für diese Reiseangebote gilt der Abschnitt A der unten stehenden AGB.
Die in den Preistabellen genannten Preise sind grundsätzlich Preisbeispiele. Sie sind abhängig von den tagesaktuellen Flugpreisen der verschiedenen Fluggesellschaften (die sich jederzeit kurzfristig ändern können). Ebenso prüfen wir tagesaktuell die Preise der ausgewählten Hotels/Apartments, Villen, Bungalows etc. mit dem Ziel, den bestmöglichen Preis anzubieten. WIr sind bemüht, unsere Preisinformationen so aktuell wie möglich zu halten. Senden Sie uns Ihre Buchungsanfrage zu - Wir unterbreiten Ihnen das tagesaktuell bestmögliche Reiseangebot.
Der Reiseanmelder bzw. Reiseteilnehmer–im Weiteren allgemein der Reisende – wird gebeten, sich die entsprechenden AGB vor der Reiseanmeldung ausführlich durchzulesen, da diese bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil werden.
Abschnitt B.: Veranstalter - AGB
Die unter diesem Abschnitt folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Reiseangebote, bei denen net.touristic als Reiseveranstalterin agiert.
1.1. Die unter diesem Abschnitt nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Angebote, bei denen net.touristic lediglich als Vermittler von Reiseleistungen (z.B. Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter, Nur-Flug-Buchungen, Nur- Hotel-Buchungen, Mietwagen etc.) agiert. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich dabei ausschließlich auf das Vermittlungsverhältnis zwischen net.touristic und dem Reisenden. Bestimmungen der jeweiligen Reise- veranstalter oder Leistungsträger bleiben hiervon unberührt.
1.2 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem entsprechenden Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zustande.
1.3 net.touristic wird lediglich zur Vermittlung der Reiseleistung verpflichtet. Die Durchführung bzw. Erbringung der Leistung obliegt allein dem jeweiligen Veranstalter.
2.1 Die einzelnen Informationen der Reisebeschreibung basieren auf den Angaben des jeweiligen Reiseveranstalters. net.touristic kann daher keine Garantie oder Zusicherung bezüglich der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen abgeben.
2.2 net.touristic haften auch nicht für die Verfügbarkeit der gebuchten Reiseleistung sowie deren Durchführung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.3 net.touristic haftet nicht für Mängel der Reiseleistung sowie Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der vermittelten Reise entstehen.
2.4 Die Haftung von net.touristic wegen schuldhaft verletzter Vermittler- pflichten bleiben von den Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.3 des Abschnitts B unberührt.
2.5 Die Haftung von net.touristic ist, soweit die Pflichtverletzung nicht eine vertragliche Hauptpflicht betrifft, auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
3.1 Die Vermittlung von Reiseleitungen durch net.touristic ist für den Reisenden kostenfrei.
3.2 Die Zahlung des Reisepreises hat gemäß den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zu erfolgen. Die entsprechenden Bedingungen werden dem Reisenden vor der Buchung zugänglich gemacht.
3.3 Zahlungen für Luftbeförderungsverträge (Linienflüge/Charterflüge/Lowcost Flüge) werden immer mit Erhalt der Resevierungsbestätigung durch die Flug gesellschaft in voller Höhe fällig. Die von den Fluggesellschaften berechneten Zusatzkosten, wie z. B. bei Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschriftver fahren müssen durch den Reisenden gezahlt werden.
4.1 Die Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem der Reisende die Buchungsbestätigung erhält.
4.2 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf deren Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Fehler oder Unvollständigkeiten unverzüglich gegenüber net.touristic anzuzeigen. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zum Ausschluss oder zur Beschränkung der Haftung von net.touristic führen.
4.3 Flugtickets werden in Papierform oder als E-Tickets ausgestellt. Die Zusendung von Flugtickets in Papierform erfolgt in der Regel per Post. E-Tickets werden dem Reisenden am Automaten des jeweiligen Flughafens ausgestellt.
5.1 Umbuchungen sind in der Regel nur durch Rücktritt von der gebuchten Reise und gleichzeitiger Neubuchung einer anderen Reise möglich, sofern die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers keine anderen Regelungen vorsehen.
5.2 Eventuelle Umbuchungskosten richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
5.3 Eventuelle Rücktrittskosten richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers. Bei Flugtickets (Linienflügen) erhebt net.touristic zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 40,- pro Person vor Ticketausstellung bzw. in Höhe von EUR 50,- pro Person nach Ticketausstellung.
5.4 Der Rücktritt von der Reise ist gegenüber dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger zu erklären. (zusätzlich mit Kopie an net.touristic). Wird der Rücktritt gegenüber net.touristic erklärt, so sollte dies aus Beweis gründen in Textform (Email, Post, Fax) unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen.
6.1 Die Hinweise auf die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sind auf Staatsangehörige der Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz zugeschnitten. Die Hinweise sind vom Reisenden vor Buchung der Reise zur Kenntnis zu nehmen. Staatsangehörige anderer Länder informieren sich bitte beim zuständigen Konsulat über die geltenden Bestimmungen. Über aktuelle Änderungen sollte sich der Reisende darüber hinaus in den Medien informieren.
6.2 net.touristic ist bezüglich der unter Ziffer 6.1 genannten Informationen, die jederzeit geändert werden können, auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter und Behörden) angewiesen. net.touristic gibt daher keine Zusicherung oder Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität ab. Eine Haftung von net.touristic ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und net.touristic findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
7.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen net.touristic ist stets Braunschweig.
7.3 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen net.touristic im Ausland für die Haftung von net.touristic dem Grund nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.4 Klagen von net.touristic gegen den Reisenden haben am Wohnsitz des Reisenden zu erfolgen. Handelt es sich bei dem Reisenden oder dem Vertragspartner des Vermittlungsvertrags um einen Kaufmann oder eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand Braunschweig vereinbart. Bei Reisenden, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist, wird ebenfalls Braunschweig als Gerichtstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Hyperlinks zu Webseiten Dritter werden lediglich als Hinweis zur Verfügung gestellt. net.touristic hat auf die Inhalte dieser Seiten keinerlei Einfluss. Die Einbeziehung von Hyperlinks solcher Webseiten impliziert weder die Billigung der Inhalte noch die Verbindung mit den Betreibern dieser Webseiten.
Alle an net.touristic übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und sind entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes gegen Missbrauch geschützt.
net.touristic & events uG (haftungsbeschränkt)
Postfach 3504 38025 Braunschweig
Tel.: 0531-2859868 Fax: 03212-8295495
E-Mail: info@de-luxe-hotels.de
Internet: www.de-Luxe-Hotels.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
1.1 Die Reiseangebote der Webseite stellen kein verbindliches Vertrags- angebot von net.touristic dar. Mit der Buchung gibt der Reisende gegenüber net.touristic ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab. Die Buchung kann dabei per Internet, per Fax, telefonisch oder mündlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst mit Annahme der Buchung durch net.touristic zustande. Der Inhalt des Reisevertrags bestimmt sich dabei nach der jeweiligen Reisebeschreibung im Internet oder Katalog sowie der schriftlichen Reisebestätigung. Weicht die Reisebestätigung von der Reise-Beschreibung ab, so stellt die Reisebestätigung ein neues Angebot gegenüber dem Reisenden dar, an das net.touristic 10 Tage gebunden ist. Wird das neue Angebot innerhalb dieser Frist durch den Reisenden angenommen, kommt der Reisevertrag mit dem Inhalt der Reisebestätigung zustande. Nebenabreden werden für net.touristic nur nach schriftlicher Bestätigung bindend.
Die in den Preistabellen genannten Preise sind grundsätzlich Preisbeispiele. Sie sind abhängig von den tagesaktuellen Flugpreisen der verschiedenen Fluggesellschaften (die sich jederzeit kurzfristig ändern können). Ebenso prüfen wir tagesaktuell die Preise der ausgewählten Hotels/Apartments, Villen, Bungalows etc. mit dem Ziel, den bestmöglichen Preis anzubieten. WIr sind bemüht, unsere Preisinformationen so aktuell wie möglich zu halten. Senden Sie uns Ihre Buchungsanfrage zu - Wir unterbreiten Ihnen das tagesaktuell bestmögliche Reiseangebot.
1.2 Der Reisende steht für alle Vertragsverpflichtungen der in der Buchung bezeichneten Mitreisenden wie für seine eigenen ein, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt.
1.3 Sind Ermäßigungen an das Lebensalter des Reisenden gebunden (z.B. Kinderermäßigungen), so ist das Lebensalter zum Zeitpunkt des Reiseantritts zugrunde zu legen und entsprechend bei der Buchung anzugeben. Falschangaben führen zur Nachbelastung der Differenz zum altersbedingten Reisepreis nach Maßgabe des jeweiligen Reiseangebots.
1.4 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels etc.) und Vermittler (z.B. Reisebüros etc.) sind nicht durch net.touristic bevollmächtigt, Zusicherungen zu machen, Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Auskünfte zu geben, die den vereinbarten Vertragsinhalt abändern, im Widerspruch zur Reisebeschreibung stehen oder über diese hinaus gehen.
2.1 Mit Abschluss des Reisevertrags verpflichtet sich der Reisende, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des gesamten Reisepreises zu leisten. Sofern die anteiligen Preise für die Luftbeförderungsverträge (Linienflüge/Charterflüge /Lowcost Flüge) unmittelbar nach Buchungsbestätigung zu zahlen sind, wird die zu leistende Anzahlung auf die verbleibenden Reisekosten berechnet. Die von den Fluggesellschaften berechneten Zusatzkosten, wie z. B. bei Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren müssen durch den Reisenden gezahlt werden.
Die Anzahlung wird mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Schließt der Reisende eine Reiseversicherung ab, werden die Kosten hierfür in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.1.1 Ist der Eingang des Anzahlungsbetrags nicht spätestens 10 Tage nach Zugang der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheins feststellbar, und wird auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist net.touristic berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. net.touristic ist in diesem Fall berechtigt, einen Schadensersatzanspruch nach Maßgabe der Ziffern 5.2 bis 5.2.7 geltend zu machen. Ein solcher Schadensersatzanspruch steht net.touristic jedoch nicht zu, wenn die Zahlungsverzögerung nicht vom Reisenden zu vertreten ist.
2.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt an net.touristic zu zahlen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei net.touristic.
2.3 Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 28 Tage, so ist der gesamte Reisepreis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt an net.touristic zu zahlen, sofern dem Reisenden die Reisebestätigung und der Sicherungsschein zugegangen ist.
2.4 Die fälligen Anzahlungen, Restbeträge oder Gesamtzahlungen sind der Reisebestätigung zu entnehmen.
2.5 Zahlungen haben stets unter Angabe der durch net.touristic mitgeteilten Rechnungs- oder Buchungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne Angabe der Rechnungs- oder Buchungsnummer können nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung angesehen werden.
2.6 Zahlungen können wie folgt erfolgen:
Lastschriftverfahren:net.touristic benötigt die Bankverbindung, die voll ständige Adresse sowie das Einverständnis des Reisenden (Kontoinhabers) zum Lastschriftverfahren. Der fällige Betrag wird vom angegebenen Konto abgebucht.
Überweisung: Der Reisende überweist den fälligen Betrag auf das in der Reisebestätigung angegebene Konto.
Kreditkarte: Die Kreditkartendaten sind bei Onlinebuchung vollständig in die dafür vorgesehene Eingabemaske einzugeben. net.touristic akzeptiert Kreditkarten folgender Unternehmen: Visa, American Express, Master Card und Diners.
2.7 net.touristic ist berechtigt, gegebenenfalls anfallende Rückbelastungs- kosten, die durch vertragswidrige Nichteinlösung von Konto- oder Kredit kartenbelastungen entstehen, vom Reisenden erstatten zu lassen.
2.8 Ist die Zahlung des Reisepreises nicht spätestens bis zum Reiseantritt vollständig erfolgt, besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
3.1 Die Zustellung der Reiseunterlagen erfolgt grundsätzlich per Post. Bei kurzfristigen Buchungen, (z.B. Lastminute) bei denen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 8 Tage liegen, ist die Zustellung der Reiseunterlagen nur per Email möglich. In diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, die Reiseunterlagen auszudrucken.
3.2 Sind dem Reisenden die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tagen vor Reiseantritt zugegangen, hat er net.touristic unverzüglich über diesen Umstand zu unterrichten.
4.1 Die geschuldete Reiseleistung sowie der Reisepreis ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Reiseangebot und der entsprechenden Reisebestätigung. Eine Reiseleitung vor Ort wird nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich der Reisebeschreibung zu entnehmen ist.
4.2 net.touristic ist berechtigt, die Reiseleistung und den Reisepreis vor Vertragsabschluss zu ändern. Sofern der Reisende bereits ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags abgegeben hat, wird er selbstverständlich unverzüglich über die Änderungen informiert.
4.3 net.touristic ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, notwendige Änderungen der Reiseleistung und/oder des Reisepreises vorzunehmen, sofern die Änderungen aus Gründen erfolgen, die nicht von net.touristic zu vertreten sind. In diesem Fall ist net.touristic insbesondere berechtigt, die vereinbarte Unterkunft oder die vereinbarte Beförderung gegen vergleichbare Kategorien und Standards auszutauschen. Der Reisende wird von net.touristic unverzüglich über die Änderungen informiert. Dem Reisenden wird bei erheblichen oder unzumutbaren Änderungen das Recht zur kostenlosen Umbuchung, sofern net.touristic eine solche ohne Mehrkosten aus dem Reiseangebot anbieten kann, oder zum kostenlosen Rücktritt eingeräumt. Die Geltendmachung dieses Rechts hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu erfolgen. Etwaige sonstige Kündigungsrechte des Reisenden bleiben hiervon unberührt.
4.4 net.touristic behält sich vor, bei Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung von Abgaben für Leistungen, wie insbesondere Flughafen- oder Seehafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, den mit der Reisebestätigung bestätigten Reisepreis wie folgt zu ändern:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung ist net.touristic berechtigt, den Erhöhungsbetrag zu verlangen.
Fordert das Beförderungsunternehmen den Erhöhungsbetrag pro Beförderungsmittel, so ist dieser Erhöhungsbetrag durch die Anzahle der Sitzplätze zu teilen. net.touristic ist berechtigt, den so errechneten Erhöhungsbetrag vom Reisenden zu verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben (z.B. Flughafen- oder Seehafengebühren) gegenüber net.touristic erhöht, ist net.touristic berechtigt, den Reisepreis gegenüber dem Reisenden anteilig zu erhöhen.
Eine nach Abschluss des Reisevertrags eintretende Änderung des Wechselkurses berechtigt net.touristic den Reisepreis entsprechend der durch die Änderung eingetretenen Verteuerung für net.touristic zu erhöhen. Eine Erhöhung ist jedoch nur
dann zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vertragsgemäß vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für net.touristic nicht vorhersehbar waren. Der Reisende ist von net.touristic unverzüglich über Preiserhöhungen zu informieren. Preiserhöhungen sind ab dem 20. Tag vor Reiseantritt unwirksam. Bei Preiserhöhungen von über 5 % wird dem Reisenden das Recht zum kostenlosen Rücktritt oder zur kostenlosen Umbuchung eingeräumt, sofern es net.touristic möglich ist, dem Reisenden eine vergleichbare Reise ohne Mehrkosten aus dem bestehenden Reiseangebot anzubieten. Die Geltendmachung dieses Rechts hat unverzüglich nach Zugang der Erhöhungsmitteilung gegenüber net.touristic zu erfolgen. Etwaige sonstige Kündigungsrechte des Reisenden bleiben hiervon unberührt.
4.5 net.touristic sind bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, wenn eine ausgeschriebene und in der Reisebeschreibung oder Reisebestätigung mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Zeichnet sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt ab, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist net.touristic verpflichtet, unverzüglich vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Im Falle des Rücktritts durch net.touristic kann der Reisende unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung die Erbringung einer vergleichbaren Reiseleistung verlangen, sofern net.touristic eine solche ohne Mehrkosten aus dem Reiseangebot anbieten kann. Macht der Reisende von diesem Recht nicht unverzüglich Gebrauch, werden bereits geleistete Zahlungen an den Reisenden zurückgezahlt.
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der net.touristic & events uG Gmbh (haftungs- beschränkt) Postfach 3504 38025 Braunschweig zu erklären. Im Interesse des Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts und der sich daraus ergebenden Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei net.touristic
5.2 Tritt der Reisende zurück oder nimmt er die Reiseleistung aus Gründen nicht an, die nicht von net.touristic zu vertreten sind (mit Ausnahme des Personenaustauschs nach Ziffer 5.5), entfällt der Anspruch auf den Reisepreis. net.touristic ist stattdessen berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und die entsprechenden Aufwendungen vom Reisenden zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen in der Regel pro Person des jeweiligen Reisepreises:
5.2.1 Bei Pauschalreisen
bis zum 33. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 32. bis zum 24. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 23. bis zum 16. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 15. bis zum 9. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 8. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 65 %
am Tag des Reiseantritts 80 %
bei Nichterscheinen 95 %
5.2.2 Bei Linienflügen oder Bausteinflügen
richten sich die Rücktrittskosten nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese können bis zu 100% des Reisepreises betragen. net.touristic ist berechtigt, darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
40,- EUR pro Person bei Stornierung vor Ticketausstellung bzw.
50,- EUR pro Person bei Stornierung nach Ticketausstellung
zu verlangen.
5.2.3 Bei Nur - Hotel, Ferienwohnungen, Appartements
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 44. bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 85 %
bei Nichterscheinen 95 %
5.2.4 Bei der Pauschalierung wurden die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der jeweiligen Reiseleistung berücksichtigt. Der Reisende ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass verbunden mit dem Rücktritt oder dem Nichterscheinen geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
5.2.5 net.touristic ist berechtigt, abweichend von den unter Ziffer 5.2.1 bis 5.2.3 bezeichneten Pauschalen eine konkrete Entschädigung vom Reisenden zu fordern. net.touristic ist für diesen Fall verpflichtet, die geltend gemachte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die konkrete Entschädigung über den Betrag der entsprechenden Pauschale hinausgeht.
5.2.6 Die Rücktrittskosten können auch dann von net.touristic geltend gemacht werden, wenn der Reisende die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.2.7 Tritt der Reisende zurück oder nimmt er die Reiseleistung nicht an, sind die überreichten Reiseunterlagen an net.touristic zurückzugeben.
5.3 Nimmt der Reisende aufgrund zwingender Gründe, die in seiner Person liegen, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, wird net.touristic den ernsthaften Versuch unternehmen, eine Erstattung der ersparten Aufwendungen vom Leistungsträger zu erhalten.
5.4 Änderungswünsche des Reisenden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart oder der Unterkunft sind regelmäßig nur durch Rücktritt vom ursprünglichen Reisevertrag zu den Bedingungen der Ziffern 5.1 bis 5.2.7 und anschließender Neubuchung möglich.
5.5 Der Reisende ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt berechtigt, einen Dritten in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintreten zu lassen. Für diesen Fall ist net.touristic unbedingt zu informieren. net.touristic kann dem Austausch der Person widersprechen, sofern die eintretende Person die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Liegen zwischen gewünschten Personenaustausch und dem Reiseantritt weniger als 4 Wochen, ist der Austausch in der Regel ausgeschlossen.
5.5.1 net.touristic ist berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro für den Personenaustausch zu verlangen. Der ursprüngliche Reisende und die eintretende Person haften für den Reisepreis und die eventuellen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
5.5.2 Bei Linienflügen richtet sich die Möglichkeit eines Personenaustauschs nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Die Kosten eines eventuellen Personenaustauschs richten sich ebenfalls nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
6.1 Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. net.touristic ist im Wege der Abhilfe berechtigt, eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung zu erbringen. Die Abhilfe kann durch net.touristic verweigert werden, wenn sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
6.2 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende berechtigt, nach Rückkehr die Minderung des Reisepreises geltend zu machen, sofern er den Mangel unverzüglich gegenüber net.touristic angezeigt hat (siehe hierzu bei Mitwirkungspflicht unter Ziffer 10.1).
6.3 Führt eine mangelhafte Reiseleistung zu einer erheblichen Beeinträchtigung und leistet net.touristic innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht auch, sofern dem Reisenden die Reise aufgrund eines Mangels offensichtlich nicht zumutbar ist. Einer Fristsetzung zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe erkennbar unmöglich ist, net.touristic die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Kündigung rechtfertigt. Mit der Kündigung behält der Reisende gegenüber net.touristic den Anspruch auf Rückführung. net.touristic behält mit der Kündigung gegenüber dem Reisenden den Anspruch auf Zahlung des in Anspruch genommenen Teils der Reiseleistungen, sofern diese Leistungen für net.touristic von Interesse waren.
6.4 Der Reisende bleibt es unbenommen, neben der Minderung oder Kündigung auch Schadensersatz zu fordern, sofern net.touristic den Mangel der Reise zu vertreten hat.
7.1 Die vertragliche Haftung von net.touristic für Schäden, die keine Körperschäden darstellen, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt. Dasselbe gilt für den Fall, dass net.touristic nur wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt hingegen nicht, wenn der Schaden des Reisenden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens net.touristic herbeigeführt wird. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Reisenden und Reise.
7.2 Bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung ist die Haftung von net.touristic bei Sachschäden auf 4.100 Euro beschränkt, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch net.touristic herbeigeführt werden. Liegt das Dreifache des Reisepreises über dieser Summe, so ist die Haftung auf das dreifache des Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Reisenden und Reise.
7.3 Sind aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften Haftungsbeschränkungen für Leistungsträger vorgesehen, ist net.touristic berechtigt, sich in entsprechenden Fällen gegen über dem Reisenden ebenfalls auf diese zu berufen.
7.4 Sport-, Ferien- und Freizeitaktivitäten unternimmt der Reisende eigenverantwortlich. net.touristic haftet für Schäden, die auf diese Aktivitäten zurückzuführen sind nur, sofern net.touristic ein Verschulden trifft.
net.touristic haftet weder für Leistungsstörungen, Körper- oder Sachschäden, sofern diese im Zusammenhang mit Fremdleistungen auftreten, welche lediglich durch net.touristic vermittelt werden (z.B. Nur - Beförderungs- leistungen zum und vom Zielort, Sportveranstaltungen, Ausflüge etc.) und als solche für den Reisenden erkennbar sind.
9.1 In Fällen nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg oder Naturkatastrophen), ist sowohl der Reisende als auch net.touristic berechtigt, den Reisevertrag nach Maßgabe des § 651 j BGB zu kündigen.
9.1.1 Wird der Reisevertrag aus diesem Grund gekündigt, verliert net.touristic den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. net.touristic kann stattdessen für die bereits erbrachten Leistungen oder für die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des § 638 Abs. 3 BGB verlangen.
9.1.2 net.touristic ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern.
9.1.3 Die Mehrkosten für die Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.2 Reiseinformationen können über die Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de oder unter der Telefonnummer 030 – 5000 2000 abgerufen werden.
9.3 net.touristic sind berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende trotz erfolgter Abmahnung nachhaltig stört oder ein vertragswidriges Verhalten des Reisenden eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Für diesen Fall behält net.touristic den Anspruch auf den Reisepreis. net.touristic hat sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen zu lassen, die net.touristic aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Störers.
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, jede Beanstandung der Reiseleistung unverzüglich gegenüber net.touristic & events ug Gmbh (haftungsbeschränkt) Postfach 3504 38025 Braunschweig oder dem aus dem Voucher zu entnehmenden Ansprechpartner anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
10.2 Der Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Schadens minderungspflicht verpflichtet, eventuelle Schäden wegen Mängel der Reise leistung zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.
10.3 Schäden am Gepäck oder ein Gepäckverlust sind unverzüglich gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt gegenüber den net.touristic Fluggesellschaften regelmäßig durch Ausfüllen eines Schadensformulars. net.touristic ist hiervon ebenfalls zu informieren. Unterlässt der Reisende die Schadensanzeige, sind Schadensersatzansprüche in der Regel ausgeschlossen.
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind vom Reisenden innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber net.touristic geltend zu machen. Im Interesse des Reisenden wird die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Durch schwebende Verhandlungen zwischen net.touristic und dem Reisenden bezüglich des Anspruchs, ist die Verjährung solange gehemmt, bis net.touristic oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
11.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen net.touristic an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Familienangehörige.
12.1 Der Reisepreis beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung. Alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
12.2 Mit Ausnahme der unter Ziffer 12.1 bezeichneten Versicherung sind in den Reiseangeboten von net.touristic keine Reiseversicherungen (z.B. Reiserücktrittversicherung) enthalten.
12.2.1 Der Reiseanmelder hat die Möglichkeit, über net.touristic eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Genauere Informationen sind über net.touristic zu erfragen.
12.2.2 Im Versicherungsfall ist die entsprechende Versicherung unverzüglich zu informieren. Die Schadensregulierung erfolgt ausschließlich über die Versicherung.
13.1 Der Reiseteilnehmer wird in der Reisebeschreibung auf die für das Reiseziel geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen hingewiesen. Die Hinweise sind auf Staatsangehörige der Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz zugeschnitten. Die Hinweise sind vom Reisenden vor Buchung der Reise zur Kenntnis zu nehmen. Staatsangehörige anderer Länder informieren sich bitte beim zuständigen Konsulat über die geltenden Bestimmungen. Über aktuelle Änderungen sollte sich der Reisende darüber hinaus in den Medien informieren.
13.2 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen ist ausschließlich der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aufgrund der Nichtbefolgung entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, sofern die Rücktrittskosten auf einer schuldhaften Nicht- oder Falschinformation durch net.touristic beruhen.
13.3 net.touristic haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der für die Reise notwendigen Visa durch die diplomatische Vertretung. Dies gilt auch für den Fall, dass der Reisende net.touristic mit der Beantragung beauftragt hat.
Der Reisende wird bei Reiseanmeldung gemäß der EU Verordnung Nr. 2111/2005 über die Identität des/der ausführenden Fluggesellschaft/en informiert. Ist die Identität der Fluggesellschaft bei Reiseanmeldung noch nicht bekannt, so wird dem Reisenden die Identität derjenigen Fluggesellschaft mitgeteilt, die den Flug voraussichtlich ausführt. Der Reisende wird unverzüglich über die Identität der tatsächlich ausführenden Fluggesellschaft informiert, sobald diese feststeht. Die Liste der in der EU mit einem Flugverbot belegten Fluggesellschaften kann unter ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf eingesehen werden.
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und net.touristic findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen net.touristic ist Braunschweig.
15.3 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen net.touristic im Ausland für die Haftung von net.touristic dem Grund nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.4 Klagen von net.touristic gegen den Reisenden haben am Wohnsitz des Reisenden zu erfolgen. Handelt es sich bei dem Reisenden oder dem Vertragspartner des Reisevertrags um einen Kaufmann oder eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand Braunschweig vereinbart. Bei Reisenden, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist, wird ebenfalls Braunschweig als Gerichtstand vereinbart.
Im Falle von offensichtlichen Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern ist net.touristic berechtigt, den Reisevertrag anzufechten.
Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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